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   OLG Düsseldorf, 19.10.2009 - I-24 U 58/09   

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OLG Düsseldorf, 19.10.2009 - I-24 U 58/09 (https://dejure.org/2009,13616)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.10.2009 - I-24 U 58/09 (https://dejure.org/2009,13616)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Oktober 2009 - I-24 U 58/09 (https://dejure.org/2009,13616)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Voraussetzungen des Ersatzes von Aufwendungen des Mieters

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal - 7 O 135/08
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2009 - I-24 U 58/09

Papierfundstellen

  • ZMR 2010, 679
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07

    Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2009 - 24 U 58/09
    Bei dieser Bestimmung handelt es sich um eine Rechtsgrundverweisung, die erfordert, dass zugleich die gesetzlichen Voraussetzungen einer Geschäftsführung ohne Auftrag vorliegen (vgl. BGH NJW 2009, 2590; WM 1982, 698; Palandt/Weidenkaff, a.a.O., § 539 Rdnr. 6; Staudinger/Emmerich, BGB, 2006, § 539 Rdnr. 5).

    Eine Ersatzpflicht des Vermieters scheidet dagegen aus, wenn der Mieter die Aufwendungen nur für seine Zwecke und in seinem eigenen Interesse gemacht hat, wenn er sich zu den fraglichen Maßnahmen für verpflichtet hielt oder wenn die Voraussetzungen des § 685 BGB vorliegen (vgl. BGH NJW 2009, 2590; ZMR 1999, 93; NJW-RR 1993, 522; Staudinger/Emmerich, a.a.O., § 539 Rdnr. 6).

    Dabei bemisst sich der nach § 818 Abs. 2 BGB zu leistende Wertersatz bei wertsteigernden Investitionen des Mieters nicht nach den Kosten der getätigten Aufwendungen oder der dadurch geschaffenen objektiven Wertsteigerung des Bauwerks, sondern nach den Vorteilen, die der Vermieter aus dem erhöhten objektiven Ertragswert der Mietsache tatsächlich - vorzeitig - erzielen kann (vgl. BGH NJW 2009, 2590; Grundeigentum 2006, 1224; WuM 2006, 169; ZMR 1999, 93; Staudinger/Emmerich, a.a.O., § 539 Rdnr. 13 f.).

  • BGH, 16.09.1998 - XII ZR 136/96

    Rechte des Mieters bei vorzeitiger Vertragsauflösung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2009 - 24 U 58/09
    Eine Ersatzpflicht des Vermieters scheidet dagegen aus, wenn der Mieter die Aufwendungen nur für seine Zwecke und in seinem eigenen Interesse gemacht hat, wenn er sich zu den fraglichen Maßnahmen für verpflichtet hielt oder wenn die Voraussetzungen des § 685 BGB vorliegen (vgl. BGH NJW 2009, 2590; ZMR 1999, 93; NJW-RR 1993, 522; Staudinger/Emmerich, a.a.O., § 539 Rdnr. 6).

    Dabei bemisst sich der nach § 818 Abs. 2 BGB zu leistende Wertersatz bei wertsteigernden Investitionen des Mieters nicht nach den Kosten der getätigten Aufwendungen oder der dadurch geschaffenen objektiven Wertsteigerung des Bauwerks, sondern nach den Vorteilen, die der Vermieter aus dem erhöhten objektiven Ertragswert der Mietsache tatsächlich - vorzeitig - erzielen kann (vgl. BGH NJW 2009, 2590; Grundeigentum 2006, 1224; WuM 2006, 169; ZMR 1999, 93; Staudinger/Emmerich, a.a.O., § 539 Rdnr. 13 f.).

  • BGH, 27.01.1993 - XII ZR 141/91

    Pacht - Gewährleistung - Formularvertrag - Inhaltskontrolle - Minderkaufmann -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2009 - 24 U 58/09
    Es kommt mithin nicht weiter darauf an, ob die Vertragsparteien die Haftung für anfängliche Sachmängel in § 3 Abs. 1 des Mietvertrags durch die Regelung, dass das Mietobjekt im vorhandenen Zustand übergeben werde, zulässig ausgeschlossen haben (vgl. dazu BGH NJW 2002, 3232; NJW-RR 1993, 519; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Aufl., 354, 356).
  • BGH, 03.07.2002 - XII ZR 327/00

    Formularmäßige Vereinbarung eines Gewährleistungsausschlusses für die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2009 - 24 U 58/09
    Es kommt mithin nicht weiter darauf an, ob die Vertragsparteien die Haftung für anfängliche Sachmängel in § 3 Abs. 1 des Mietvertrags durch die Regelung, dass das Mietobjekt im vorhandenen Zustand übergeben werde, zulässig ausgeschlossen haben (vgl. dazu BGH NJW 2002, 3232; NJW-RR 1993, 519; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Aufl., 354, 356).
  • BGH, 05.10.2005 - XII ZR 43/02

    Ansprüche des Mieters auf Vergütung von Investitionen bei vorzeitiger Beendigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2009 - 24 U 58/09
    Dabei bemisst sich der nach § 818 Abs. 2 BGB zu leistende Wertersatz bei wertsteigernden Investitionen des Mieters nicht nach den Kosten der getätigten Aufwendungen oder der dadurch geschaffenen objektiven Wertsteigerung des Bauwerks, sondern nach den Vorteilen, die der Vermieter aus dem erhöhten objektiven Ertragswert der Mietsache tatsächlich - vorzeitig - erzielen kann (vgl. BGH NJW 2009, 2590; Grundeigentum 2006, 1224; WuM 2006, 169; ZMR 1999, 93; Staudinger/Emmerich, a.a.O., § 539 Rdnr. 13 f.).
  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 387/04

    Ersatz von Aufwendungen für Veränderungen des Mieters an der Mietsache

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2009 - 24 U 58/09
    Daraus, dass die baulichen Veränderungen, die der Beklagte vorgenommen hat, bereits Gegenstand der Mietvertragsverhandlungen waren, in den Mietvertrag aber keine Aufwendungsersatzregelung aufgenommen wurde, ergibt sich, dass der Beklagte hierfür auch keinen Aufwendungsersatz verlangen wollte, sondern dass es bei der Regelung in § 12 S. 1 des Mietvertrags, wonach der Beklagte auf eigene Kosten tätig werden sollte, sein Bewenden haben sollte (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1309).
  • BGH, 10.10.1984 - VIII ZR 152/83

    Anspruch des ausgezogenen Ehegatten wegen Ausbau einer Wohnung im Hause der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2009 - 24 U 58/09
    In Fällen der aufgedrängten Bereicherung kann der Vermieter seine Aufwendungen auch nicht nach Bereicherungsrecht ersetzt verlangen, wenn er etwa vom Vermieter von vornherein für seine Maßnahmen keinen Ersatz verlangen wollte (§ 685 Abs. 1 BGB) oder wenn die Parteien vereinbart haben, dass der Mieter die baulichen Veränderungen auf eigene Kosten durchführen sollte (vgl. BGH WM 1996, 1264; NJW-RR 1990, 142; NJW 1985, 313; OLG München ZMR 1997, 235; ZMR 1995, 406; Staudinger/Emmerich, a.a.O., § 539 Rdnr. 12).
  • BGH, 20.01.1993 - VIII ZR 22/92

    Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen der Instandsetzung des Mietobjekts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2009 - 24 U 58/09
    Eine Ersatzpflicht des Vermieters scheidet dagegen aus, wenn der Mieter die Aufwendungen nur für seine Zwecke und in seinem eigenen Interesse gemacht hat, wenn er sich zu den fraglichen Maßnahmen für verpflichtet hielt oder wenn die Voraussetzungen des § 685 BGB vorliegen (vgl. BGH NJW 2009, 2590; ZMR 1999, 93; NJW-RR 1993, 522; Staudinger/Emmerich, a.a.O., § 539 Rdnr. 6).
  • BGH, 26.07.2006 - XII ZR 46/05

    Ersatz von Verwendungen des Mieters bei vorzeitiger Beendigung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2009 - 24 U 58/09
    Dabei bemisst sich der nach § 818 Abs. 2 BGB zu leistende Wertersatz bei wertsteigernden Investitionen des Mieters nicht nach den Kosten der getätigten Aufwendungen oder der dadurch geschaffenen objektiven Wertsteigerung des Bauwerks, sondern nach den Vorteilen, die der Vermieter aus dem erhöhten objektiven Ertragswert der Mietsache tatsächlich - vorzeitig - erzielen kann (vgl. BGH NJW 2009, 2590; Grundeigentum 2006, 1224; WuM 2006, 169; ZMR 1999, 93; Staudinger/Emmerich, a.a.O., § 539 Rdnr. 13 f.).
  • BGH, 08.11.1995 - XII ZR 202/94

    Wegnahmerecht des Mieters wegen Ausbaumaßnahmen; Bereicherungsanspruch des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2009 - 24 U 58/09
    In einem solchen Fall ist für einen Ersatzanspruch des Mieters aufgrund der §§ 683, 670 BGB kein Raum (vgl. BGH WM 1996, 1265; Staudinger/Emmerich, a.a.O., § 539 Rdnr. 6).
  • OLG München, 24.01.1997 - 21 U 2244/96

    Verhinderung des Wegnahmerechts des Pächters aus § 258 BGB durch Verpächter

  • BGH, 11.10.1989 - VIII ZR 285/88

    Begriff der Gläubigerbenachteiligung bei Verzicht des Vermieters auf einen

  • OLG Köln, 27.02.1996 - 22 U 132/95

    Verlängerung des Mietvertrages nur durch Ausübung des Optionsrechtes vor dessen

  • BGH, 24.02.1982 - IVa ZR 306/80

    Treuepflicht eines Verkaufsbevollmächtigten gegenüber seinem Auftraggeber -

  • BGH, 26.09.2001 - XII ZR 130/99

    Aufwendungsersatzanspruch des Mieters

  • OLG Hamm, 05.10.2017 - 18 U 23/15

    Fremdgeschäftsführungswille des Mieters; Anspruch des Mieters auf Ausgleich einer

    Auch ein Anspruch aus §§ 684 S. 1, 818 Abs. 2 BGB setzt Fremdgeschäftsführungswillen voraus (OLG Düsseldorf, Az. 24 U 58/09).

    Abgesehen hiervon kann die Genehmigung im Sinne von § 684 S. 2 BGB lediglich die Voraussetzungen des § 683 BGB ersetzen, nicht aber ein Eigengeschäft, wie es hier vorgelegen hat, zum Fremdgeschäft im Sinne von § 677 BGB machen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Oktober 2009 - 24 U 58/09 -, Rn. 12, juris; Staudinger/Emmerich, BGB, Neubearb. 2014, § 539 Rn. 9 m. w. N.).

    Der Anspruch setzt wie der Aufwendungsersatzanspruch aus §§ 539 Abs. 1, 677, 683 S. 1 BGB voraus, dass der Mieter die die Wertsteigerung bewirkenden Maßnahmen mit Fremdgeschäftsführungswillen durchgeführt hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Oktober 2009 - 24 U 58/09 -, Rn. 14, juris).

  • LG Hamburg, 13.09.2017 - 318 S 23/17

    Wohnungseigentum: Bereicherungsausgleich eines Wohnungseigentümers bei

    Daran ändert auch der Umstand nichts, dass es sich bei § 684 Satz 1 BGB nicht um eine Rechtsgrund-, sondern lediglich um eine Rechtsfolgenverweisung auf das Bereicherungsrecht handelt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.10.2009 - I-24 U 58/09, ZMR 2010, 679, Rn. 14, zitiert nach juris; Palandt/Sprau, BGB, 76. Auflage, § 684 Rdnr. 1).
  • OLG Hamm, 13.10.2022 - 18 U 205/21

    Mietrecht; Begriff der zentralen Anlage der Haustechnik

    Es kann dahinstehen, ob auch ein Anspruch des Mieters wegen der durch seine Maßnahmen bewirkten Wertsteigerung voraussetzt, dass er diese Maßnahmen mit Fremdgeschäftsführungswillen durchgeführt hat (bejahend OLG Hamm, Urt. v. 5.10.2017, Az. 18 U 23/15, NJOZ 2018, 896 unter Hinweis auf OLG Düsseldorf 24 U 58/09, BeckRS 2010, 12519 Rn. 14).
  • LG Köln, 14.05.2020 - 29 S 204/19
    Der Anspruch setzt wie der Aufwendungsersatzanspruch aus §§ 539 Abs. 1, 677, 683 Satz 1 BGB voraus, dass der Mieter die die vermeintliche Wertsteigerung bewirkenden Maßnahmen mit Fremdgeschäftsführungswillen durchgeführt hat; mithin bei der Vornahme der fraglichen Aufwendungen den Willen gehabt haben, gerade für den Vermieter und in dessen Interesse tätig zu werden.(vgl. OLG Düsseldorf, ZMR 2010, 679 ; BeckOK/BGB-Zehelein, 53. Edition § 539 Rn.9).
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